Pflege zu Hause
Hochwertige Pflegequalität und sehr gute Kundenzufriedenheit sind der Maßstab für unsere Arbeit.
Leistungsspektrum Pflege zu Hause
Informationen
§45b des SGBXI
Zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen
in der Alltagskompetenz.
Leidet ein Pflegebedürtiger an demenzieller Fähigkeitsstörung, geistiger oder psychischer Krankeheit / Behinderung zahlt die
Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen.
Je nach Schwere der Krankheit können 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.
Wichtig:
Diese Leistungen erhalten auch Personen die nicht die Verraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen.
- ob Bedarf besteht prüft der MDK
- der Betrag ist Zweckgebunden und wird nicht an die betroffenen Personen ausgezahlt
Pflegeeinsätze
nach §37.3 SGBXI
- der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldbezieher gesetzlich vorgeschrieben
- eine zugelassene Pflegeeinrichtung muss diesen Einsatz durchführen
Ein Beratungseinsatz beinhaltet:
- praktische Hilfestellung
- pflegefachliche Unterstützung
- Informationen zu Pflegehilfsmittel
- Informationen zu Wohnraumanpassungen
- Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherungen
Pflegestufe 1 und 2 alle halbe Jahr und Pflegestufe 3 einmal im Vierteljahr. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.