§45b des SGBXI

Zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen
in der Alltagskompetenz.

Leidet ein Pflegebedürtiger an demenzieller Fähigkeitsstörung, geistiger oder psychischer Krankeheit / Behinderung zahlt die
Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen.

Je nach Schwere der Krankheit können 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.

Wichtig:
Diese Leistungen erhalten auch Personen die nicht die Verraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen.

  • ob Bedarf besteht prüft der MDK
  • der Betrag ist Zweckgebunden und wird nicht an die betroffenen Personen ausgezahlt

Wir beraten Sie gerne