Pflegeeinsätze nach §37.3 SGBXI

  • der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldbezieher gesetzlich vorgeschrieben
  • eine zugelassene Pflegeeinrichtung muss diesen Einsatz durchführen

Ein Beratungseinsatz beinhaltet:

  • praktische Hilfestellung
  • pflegefachliche Unterstützung
  • Informationen zu Pflegehilfsmittel
  • Informationen zu Wohnraumanpassungen
  • Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherungen

Pflegestufe 1 und 2 alle halbe Jahr und Pflegestufe 3 einmal im Vierteljahr

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse

Sprechen Sie uns an wir beraten Sie gerne.