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Pflege zu Hause

Seit 1995 bietet unser Pflegedienst professionelle Pflege zu Hause, Versorgung und medizinische Betreuung mit einem großen Erfahrungsspektrum an.
Weitere Informationen zum Pflegedienst in Bernburg

Wir sind motiviert unseren Kunden eine Versorgung anzubieten, die sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Lebensgewohnheiten richtet.
Weitere Informationen zum Pflegedienst in Alsleben

Grundpflege Pflege zu Hause
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Mund- und Zahnhygiene
  • Hautpflege
  • Hilfe bei der Toilette
  • An- und Auskleiden
Behandlungspflege Pflege zu Hause
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckerkontrolle
Mobilisierung Pflege zu Hause
  • Unterstützung beim Gehen
  • Anleitung zur Sturzprävention
  • Durchführung von Bewegungsübungen
Zusätzliche Betreuungsleistung
  • Gesellschaft leisten
  • Spaziergänge
  • Vorlesen
  • Erinnerungsunterstützung (z. B. Medikamenteneinnahme)
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung des Wohnraums
  • Wäschepflege
Vermittlung weiterer Unterstützung oder Dienstleistungen
  • Individuelle Beratung zur Pflege und Betreuung
  • Koordination mit anderen Fachkräften (z. B. Ärzten, Therapeuten)
  • Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und -hilfsmitteln
Hausnotruf
  • Bereitstellung und Wartung von Hausnotrufgeräten
  • 24/7-Erreichbarkeit für Notfälle
  • Schnelle Alarmierung von Rettungsdiensten oder Angehörigen

§45b des SGBXI

Zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen
in der Alltagskompetenz.

Leidet ein Pflegebedürtiger an demenzieller Fähigkeitsstörung, geistiger oder psychischer Krankeheit / Behinderung zahlt die
Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungsleistungen.

Je nach Schwere der Krankheit können 100 Euro oder ein erhöhter Betrag von 200 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.

Wichtig:
Diese Leistungen erhalten auch Personen die nicht die Verraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen.

  • ob Bedarf besteht prüft der MDK
  • der Betrag ist Zweckgebunden und wird nicht an die betroffenen Personen ausgezahlt

nach §37.3 SGBXI

  • der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldbezieher gesetzlich vorgeschrieben
  • eine zugelassene Pflegeeinrichtung muss diesen Einsatz durchführen

Ein Beratungseinsatz beinhaltet:

  • praktische Hilfestellung
  • pflegefachliche Unterstützung
  • Informationen zu Pflegehilfsmittel
  • Informationen zu Wohnraumanpassungen
  • Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherungen

Pflegestufe 1 und 2 alle halbe Jahr und Pflegestufe 3 einmal im Vierteljahr. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.